
Urheberrecht
Am 1. April 2020 ist eine Revision des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 (Urheberrechtsgesetz, URG; SR 231.1) in Kraft getreten, die das Urheberrecht für Fotografen verstärken soll. In der Zukunft genießen auch die Fotografien ohne individuellen Charakter von einem 50-Jährigen Schutz ab ihrer Erstellung durch dieses Gesetz.